Gruppenmitgliedschaft
Du bist bereits Mitglied der Wiesbadener Schützengesellschaft 1843/1860 e.V. und möchtest auch der BDS-Gruppe WBS721 beitreten? Dann findest Du hier den entsprechenden Aufnahmeantrag. Bitte beachte auch die nachstehenden Informationen zum Ablauf. Auf der letzten Seite des Antragsformulares findest Du zusätzlich eine Checkliste.
Wichtiger Hinweis zu Anträgen
Aktuell erreicht uns eine hohe Anzahl fehlerhafter Anträge. Diese Verzögerungen lassen sich vollständig vermeiden, wenn die Antragsformulare und die nachfolgenden Informationen vor dem Ausfüllen aufmerksam gelesen werden.
Bitte beachten Sie bei allen Anträgen zwingend die strikte Trennung zwischen DSB-Verein und BDS-Sportgruppe!
Die „Wiesbadener BDS Schützen 721“ (Kurzform: WBS 721) ist als eigenständige Sportgruppe im Bund Deutscher Sportschützen (BDS) registriert.Die Wiesbadener Schützengesellschaft (WSG) nimmt als solche nicht an Aktivitäten des BDS teil. Sie agiert als DSB-Verein ausschließlich im Hessischen Schützenverband (HSV).Daraus folgt für Ihre Anträge:In sämtlichen BDS-Formularen (sowohl bei der Aufnahme als auch bei Bedürfnisanträgen) muss als Vereinsname grundsätzlich „Wiesbadener BDS Schützen 721“ eingetragen werden. Tragen Sie dort bitte nie die „Wiesbadener Schützengesellschaft 1843-1860 e.V.“ oder „WSG“ bei Verein ein. Fehlerhafte Anträge können nicht bearbeitet werden und müssen neu eingereicht werden.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Sportgruppe
Aufgrund der vereinsrechtlichen Zugehörigkeit und der administrativen Anbindung unserer BDS-Gruppe an den Hauptverein müssen folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein, bevor ein Antrag auf Mitgliedschaft bei den Wiesbadener BDS Schützen 721 gestellt werden kann:
- Bereits bestehende, ungekündigte Mitgliedschaft in der Wiesbadener Schützengesellschaft 1843/1860 e.V. (WSG)
- Bestätigungsschreiben und Mitgliedsausweis der WSG liegen vor
- Aufnahmegebühr / Jahresbeitrag der WSG wurden eingezogen
Sind die drei Voraussetzungen nicht erfüllt, bitte noch keinen Antrag auf Mitgliedschaft in die BDS-Gruppe stellen.
- Keine Parallelaufnahme: Eine gleichzeitige Aufnahme bei der WSG und unserer BDS-Gruppe ist nicht möglich, dies kann erst nach der abgeschlossenen Probezeit in der Wiesbadener Schützengesellschaft 1843-1860 e.V. erfolgen.
- Kopplungsregelungen während der Mitgliedschaft: Bei einem Austritt aus der WSG erlischt die Mitgliedschaft in der BDS-Gruppe automatisch zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Ab dem Austrittsdatum werden keine Verbandsbescheinigungen oder Befürwortungen mehr über die WBS 721 ausgestellt,
- Vereinswechsel: Wechselt ein Mitglied in eine andere BDS-Gruppe, ist ein Wiedereintritt bei uns frühestens im darauffolgenden Kalenderjahr zulässig. Voraussetzung hierfür ist das Fortbestehen der Mitgliedschaft in der Wiesbadener Schützengesellschaft 1843/1860 e.V. und die Genehmigung aller beteiligter BDS-Gruppenleiter.
Ablauf ohne BDS-Mitgliedschaft
Sofern die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt folgender Ablauf für die Aufnahme in die BDS-Gruppe.
Benötigte Unterlagen
- den oben verlinkten und vollständig ausgefüllten WBS721 Aufnahmeantrag (inkl. SEPA Lastschriften-Mandat für unsere Gruppe für die Mitgliedsgebühren im Folgejahr, die finanzielle Abwicklung für die BDS Gruppe übernimmt die WSG im Auftrag)
- den aktuellen und vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag des BDS Hessen
Hinweis: einzutragen in den Antrag sind als:
Vereinsnummer: 721
Vereinsname: Wiesbadener BDS Schützen 721 - Nachweis über die direkt an den BDS Hessen überwiesenen Aufnahmegebühren für die Aufnahme in den BDS, dies beinhaltet die Mitgliedsgebühr für das laufende Kalenderjahr (siehe BDS Hessen Homepage)
- 2 Passbilder
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, höhere Führungszeugnisse wie z.B. für Luftfahrt wird anerkannt)
- einen an den BDS Hessen adressierten und frankierten A4 Umschlag an: BDS Landesverband Hessen e. V., Präsident, Arnoldshainer Straße 15, 60489 Frankfurt
- einen an sich selber adressierten und mit frankierten Rückumschlag (DIN lang, oder mindestens A6). Wenn dieser Rückumschlag nicht vorliegt, muss der Ausweis im WSG Büro später persönlich abgeholt werden!
- Nachweis über eine bestehende Mitgliedschaft in der Wiesbadener Schützengesellschaft 1843-1860 e.V.
Weiteres Vorgehen
- sämtliche Unterlagen sind per Post direkt an den BDS Gruppenleiter zu schicken (Martin Gehrmann, WBS 721, Neues Schützenhaus 1, 65195 Wiesbaden), oder im Geschäftszimmer der WSG abzugeben
- den Gruppenleiter, sofern ihm der Antrag nicht persönlich übergeben wurde, zusätzlich per Email an martin.gehrmann(at)yahoo.de informieren
- der Antrag wird dann entsprechend geprüft
- sollten Unterlagen fehlen oder nicht korrekt ausgefüllt sein, wird der Antrag abgelehnt und an den Antragsteller zur Korrektur übergeben
- sofern alle Unterlagen komplett vorliegen, die Aufnahmegebühr an den BDS Hessen überwiesen sind, wird der Antrag vom Gruppenleiter unterschrieben und an den BDS Hessen postalisch weitergeleitet
- stimmt der BDS Hessen der Aufnahme zu, stellt dieser einen entsprechenden BDS Ausweis aus, welcher zurück an den Gruppenleiter geschickt wird
- der BDS Ausweis wird dann vom Gruppenleiter gegengezeichnet, gestempelt und dem Mitglied übergeben / übersendet / in der WSG hinterlegt
- in den Folgejahren wird der Jahresbeitrag von der Sportgruppe direkt eingezogen und an den BDS Hessen weitergeleitet, nur beim Aufnahmeantrag muss dies eigenständig überwiesen werden
- nach der jährlichen Meldung der Mitglieder an den BDS und der Weiterleitung der Mitgliedsbeiträge erhält der Gruppenleiter die Jahres-Versicherungsmärkchen und gibt diese an die Mitglieder im WSG Büro aus. Die Marken sollten vor März des jeweiligen Jahres abgeholt werden, damit es keine Probleme bei der Teilnahme bei Wettkämpfen gibt
Hinweise
Jeder Antragsteller kann sich direkt bei der Geschäftsstelle des BDS Hessen über Stand der Bearbeitung seines Antrages erkundigen. Dies obliegt nicht dem Gruppenleiter.
Unvollständige, oder falsch ausgefüllte Anträge müssen vom Antragsteller im WSG Büro abgeholt und überarbeitet werden.
Die Aufnahme in die BDS Gruppe WBS721 ist erst mit Aushändigung des BDS-Ausweises abgeschlossen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmedatum im Ausweis – dies ist ggf. bei waffenrechtlichen Befürwortungen relevant.
Ohne Vorlage des BDS Ausweises wird dringend davon abgeraten, sich für BDS Weiterbildungen (z.B. SuRT) oder Wettkämpfe des BDS jeder Art anzumelden. Ohne Vorlage des BDS Ausweises und gültiger Versicherungsmarke ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein laufendes Aufnahmeverfahren ist nicht gleichbedeutend mit einer Mitgliedschaft.
Ablauf mit bestehender BDS-Mitgliedschaft (BDS-Vereinswechsel)
Sofern die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt folgender Ablauf für die Aufnahme in die BDS-Gruppe.
Benötigte Unterlagen
- den oben verlinkten und vollständig ausgefüllten WBS721 Aufnahmeantrag (inkl. SEPA Lastschriften-Mandat)
- Nachweis über eine bestehende Mitgliedschaft in einer anderen BDS Gruppe (Kopie des BDS-Ausweises inkl. aktueller Versicherungsmarke)
- Nachweis über eine bestehende Mitgliedschaft in der Wiesbadener Schützengesellschaft 1843-1860 e.V.
Weiteres Vorgehen
- sämtliche Unterlagen sind seit dem 01.09.2022 per Post direkt an den BDS Gruppenleiter zu schicken (Martin Gehrmann, WBS 721, Neues Schützenhaus 1, 65195 Wiesbaden), oder im Geschäftszimmer abzugeben
- den Gruppenleiter, sofern ihm der Antrag nicht persönlich übergeben wurde, zusätzlich per Email an martin.gehrmann(at)yahoo.de informieren. Der Gruppenleiter wird dann den Eingang des Antrages per Email bestätigen.
- der Antrag wird dann entsprechend geprüft
- sollten Unterlagen fehlen oder nicht korrekt ausgefüllt sein, wird der Antrag abgelehnt und an den Antragsteller zur Korrektur übergeben
- in den Folgejahren wird der Jahresbeitrag von der WSG über das Konto der WBS 721 eingezogen und an den BDS weitergeleitet
- nach der jährlichen Meldung der Mitglieder an den BDS und der Weiterleitung der Mitgliedsbeiträge erhält der Gruppenleiter die Jahres-Versicherungsmärkchen und gibt diese an die Mitglieder im WSG Büro aus
Hinweise
Der Antragsteller kümmert sich ggf. eigenständig um eine Ummeldung des Hauptvereins beim BDS LV6.
Unvollständige, oder falsch ausgefüllte Anträge müssen vom Antragsteller im WSG Büro abgeholt und überarbeitet werden.
Befürwortung / Waffenrechtliches Bedürfnis
Du bist bereits Mitglied in unserer BDS Gruppe, und möchtest nun einen Bedürfnisantrag für eine Sportwaffe stellen. Nachstehend findest Du alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zum Ablauf.
Ablauf der Beantragung
Sofern die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt folgender Ablauf für die Beantragung einer Bedürfnisbescheinigung.
Benötigte Unterlagen
- den aktuellen und vollständig ausgefüllten Antrag des BDS Hessen
Angabe zum Verein:
Vereinsname: Wiesbadener BDS Schützen 721
Vereinsnummer: 721
Name des Vorsitzenden: Martin Gehrmann
Anschrift: Neues Schützenhaus 1, 65195 Wiesbaden
email: martin.gehrmann(at)yahoo.de - Kopien sämtlicher vorhandener WBKs, egal ob Gelb, Grün oder Rot, ggf. Auszug aus dem Nationalen Waffenregister z.B. bei vorhandenen Jagd- oder Erbwaffen
- Kopie des Schießbuches / Nachweise über regelmäßiges Training (bitte leserlich mit Angabe der Kennziffern der jeweiligen Disziplinen, wenn über 30% der Trainings in Vereinen außerhalb der WSG stattfinden, muss darüber eine schriftliche Bestätigung vom Vereinsvorstand oder Schützenmeister des anderen Vereins mit vorgelegt werden)
- Der Sachkundenachweis ist immer beizulegen
- Kopien von Urkunden und Wettkampflisten, sofern vorhanden
- einen an den BDS Hessen adressierten und frankierten A4 Umschlag (BDS Landesverband Hessen e. V., Präsident, Arnoldshainer Straße 15, 60489 Frankfurt) dem Antrag beilegen
- den Nachweis über die Gebührenzahlung für den Antrag an den BDS Hessen, Information zu der Gebührenordnung werden auf der Homepage des BDS Hessen publiziert
- Sofern noch keine 12-monatige Mitgliedschaft im BDS besteht muss ein Nachweis für die Mitgliedschaft in einem anderen Schützenverband nachgewiesen werden (z.B. über eine Mitgliedsbestätigung eines anderen Vereins / Verbands)
- ggf. Nachweis über Zahlung der Nachbearbeitungsgebühr an den BDS Hessen
- eine Kopie des DSB Wettkampfpasses, falls bestehende Waffen ausschließlich für Wettkämpfe im DSB verwendet werden, oder Auszug vom Nationalen Waffenregister bei der Beantragung von Waffen im gleichen Kaliber, sofern z.B. ein anderes Bedürfnis besteht
- ggf. weitere Unterlagen wenn Art des Antrages „weitere Sportdisziplin“, „aktiver Wettkampfschütze“ oder „Gelbe WBK“ ausgewählt wurde. Details zu den benötigten Unterlagen führt der BDS auf Seite 4 des Antragsformulars genauer aus.
- Eine genaue Übersicht über die Disziplinen des BDS werden auf dessen Homepage publiziert, beantragte Waffe und Disziplin müssen im Formular zusammenpassen
Weiteres Vorgehen
- sämtliche Unterlagen sind seit dem 01.09.2022 per Post (nicht per Einschreiben) direkt an den BDS Gruppenleiter zu schicken (Martin Gehrmann, WBS 721, Neues Schützenhaus 1, 65195 Wiesbaden), im Geschäftszimmer abzugeben, in den Briefkasten der WSG einzuwerfen, oder dem Gruppenleiter direkt zu übergeben
- den Gruppenleiter, sofern ihm der Antrag nicht persönlich übergeben wurde, zusätzlich per Email an martin.gehrmann(at)yahoo.de informieren.
- der Antrag wird dann entsprechend geprüft
- sollten Unterlagen fehlen oder nicht korrekt ausgefüllt sein, wird der Antrag abgelehnt und die Unterlagen an den Antragsteller zurückgegeben bzw. fehlende Unterlagen nachgefordert
- sofern alle Unterlagen vorliegen und korrekt ausgefüllt sind, wird der Antrag vom Gruppenleiter an den Präsidenten des BDS Hessen direkt postalisch weitergeleitet
- stellt der BDS Hessen die Bedürfnisbescheinigung aus, wird sie dem Antragsteller direkt vom BDS Hessen per Post zugeschickt
- gibt es seitens des BDS Beanstandungen am Antrag, wird dieser zur Korrektur / Ergänzung an den Antragsteller zurück geschickt und es fallen für die erneute Bearbeitung Nachbearbeitungsgebühren an.
- Bitte ggf. beim Gruppenleiter melden, sofern Hilfe benötigt wird.
Voraussetzungen für eine Befürwortung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor ein Antrag auf Befürwortung bearbeitet und bewilligt wird:
- bereits bestehende, ungekündigte Mitgliedschaft in der Wiesbadener Schützengesellschaft 1843/1860 e.V. (WSG)
- bereits bestehende, ungekündigte Mitgliedschaft in der WBS721 Gruppe
- Eine mindestens 4-monatige Mitgliedschaft im BDS bei gleichzeitigem Nachweis einer mindestens einjährigen Mitgliedschaft in der WSG oder einem anderen anerkannten Schießsportverein die z.B. dem DSB, BDMP, oder DSU angegliedert sind.
- Beantragte Waffe und Disziplin müssen passen, bitte noch einmal in das aktuelle Sporthandbuch schauen und in die Übersicht der Disziplinen, für die Befürwortungen erteilt werden
- die weiteren Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. § 8 WattG i.V.m. § 14 WaffG seitens des BDS Hessen in ihrer aktuellen Fassung sind auf der Homepage des BDS Hessen hinterlegt!
- Für ein Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass
1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,
2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens
a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder
b) 18-mal an verschiedenen Terminen innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat, und
3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
Bedürfnisbescheinigungen nach §14 Abs.5 WaffG
Mit dem 31.12.2025 endete die Übergangsfrist, die es durch §58 Abs.21 WaffG ermöglicht hat, dass bisher weiterhin eine Vereinsbestätigung über das Bedürfnis für den Besitzerhalt bei erlaubnispflichtigen Waffen ausreichend war. Ab dem 01. Januar 2026 sind in vielen Fällen Verbandsbescheinigungen nötig, zum Teil haben bereits Prüfungen bei Mitgliedern stattgefunden.
Besonders bei Überkontingentwaffen ist eine regelmäßige Wettkampfteilnahme nachzuweisen, auch wenn man bereits über 10 Jahre den Schießsport aktiv betrieben hat, ansonsten droht der Entzug der Erlaubnisse für die Waffen, die das Grundkontingent überschreiten.
Wenn die zuständigen Waffenbehörden nun im Rahmen der Regelüberprüfungen und/oder Sonderüberprüfungen von Waffenbesitz einen Nachweis des Bedürfnisses zum Besitzerhalt anfordert, ist es hilfreich genaue Nachweise mit Informationen zu den verwendeten Waffen zu führen. Dies ist besonders wichtig, wenn z.B. mehrere Waffen im gleichen Kaliber besessen werden, um diese genau abzugrenzen. Um einen Nachweis für eine jeweilige Waffe bei einem Wettkampf bestätigen zu lassen, empfiehlt sich darum eine genaue Dokumentation im Schießbuch, oder noch besser über ein Teilnahmeformular, wie dies z.B. bereits vom hessischen Schützenbund im DSB verwendet wird. Für unsere Vereinsmitglieder stelle ich darum eine Vorlage im Downloadbereich zur Verfügung und Empfehle eine ähnliche Dokumentation bei jeder Wettkampfteilnahme, sofern Überkontingentwaffen besessen werden. Bitte beachten: Die WBS 721 kann nur Teilnahmen für offizielle BDS Wettkämpfe über den BDS Landesverband bestätigen lassen.
Nachweis_Wettkampf_Beduerfniserhalt_nach_14_5__WaffG_Ueberkontingent