Gruppenmitgliedschaft
Du bist bereits Mitglied der Wiesbadener Schützengesellschaft 1843/1860 e.V. und möchtest auch der BDS-Gruppe WBS721 beitreten? Dann findest Du hier den entsprechenden Aufnahmeantrag. Bitte beachte auch die nachstehenden Informationen zum Ablauf. Auf der letzten Seite des Antragsformulares findest Du zusätzlich eine Checkliste.
Achtung: Die WBS 721 ist NICHT die WSG
Aktuell werden viele Anträge – egal ob Aufnahme- oder Bedürfnisanträge – fehlerhaft gestellt. Ausnahmslos alle diese Fehler wären vermeidbar, würden sich die Antragsteller die nachfolgenden Informationen, sowie die jeweiligen Antragsformulare durchlesen.
Die BDS Gruppe Wiesbadener BDS Schützen 721 – kurz WBS 721 ist eine eigenständige BDS Gruppe. In den Aufnahmeanträgen wird nach wie vor sehr oft als Vereinsname die Wiesbadener Schützengesellschaft angegeben. Die Wiesbadener Schützengesellschaft ist ausdrücklich nicht Mitglied des BDS, sondern ein reiner DSB Verein und Mitglied des Hessischen Schützenverbandes (HSV). Mitgliedern des HSV ist es untersagt, gleichzeitig in weiteren Verbänden Mitgliedschaften zu unterhalten. Die Einzige Verbindung zwischen den Wiesbadener BDS Schützen und der WSG besteht darin, dass die Wiesbadener BDS Schützen ausschließlich Mitglieder aufnehmen, die auch Mitglied der Wiesbadener Schützengesellschaft sind und insofern auch die schießsportlichen Einrichtungen der WSG nutzen. Die vorbezeichnete Regelung der Verbandszugehörigkeit beim HSV bezieht sich ausschließlich auf Vereine, nicht auf die einzelnen Schützen.
In sämtlichen Anträgen ist als Verein also grundsätzlich Wiesbadener BDS Schützen 721 einzutragen, und NICHT die WSG.
Aufgrund des anhaltend hohen Fehleraufkommens und der damit verbundenen Aufwände behalten wir uns vor Aufnahme, Bearbeitungs- und Neuvorlage-Gebühren zu erheben.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor ein Antrag auf Mitgliedschaft bei den Wiesbadener BDS Schützen 721 erfolgen kann:
- bereits bestehende, ungekündigte Mitgliedschaft in der Wiesbadener Schützengesellschaft 1843/1860 e.V. (WSG)
- Bestätigungsschreiben und Mitgliedsausweis der WSG liegen vor
- Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag der WSG wurden eingezogen
Sind die drei Voraussetzungen nicht erfüllt, bitte noch keinen Antrag auf Mitgliedschaft in die BDS-Gruppe stellen. Eine gleichzeitige Aufnahme bei der WSG und unserer BDS-Gruppe ist nicht möglich.
Ablauf ohne BDS-Mitgliedschaft
Sofern die oben beschreiebenen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt folgender Ablauf für die Aufnahme in die BDS-Gruppe.
Benötigte Unterlagen
- den oben verlinkten und vollständig ausgefüllten WBS721 Aufnahmeantrag (inkl. SEPA Lastschriften-Mandat)
- den aktuellen und vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag des BDS Hessen
Hinweis: einzutragen in den Antrag sind als:
Vereinsnummer: 721
Vereinsname: Wiesbadener BDS Schützen 721 - Nachweis über die direkt an den BDS Hessen überwiesenen Aufnahmegebühren sowie des Mitgliedsbeitrages für das erste Jahr
- 2 Lichtbilder
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- einen an den BDS Hessen adressierten und mit 1,60 EUR frankierten A4 Umschlag (BDS Landesverband Hessen e. V., Präsident, Arnoldshainer Straße 15, 60489 Frankfurt)
- einen an sich selber adressierten und mit 1,00 EUR frankierten Rückumschlag (DIN lang, oder mindestens A6) Wenn dieser Rückumschlag nicht vorliegt, muss der Ausweis im WSG Büro später persönlich abgeholt werden!
- eine Kopie des DSB Wettkampfpasses / anderer Verbandsnachweis ist optional
Weiteres Vorgehen
- sämtliche Unterlagen sind seit dem 01.09.2022 per Post direkt an den BDS Gruppenleiter zu schicken (Martin Gehrmann, WBS 721, Neues Schützenhaus 1, 65195 Wiesbaden), oder im Geschäftszimmer der WSG abzugeben
- den Gruppenleiter, sofern ihm der Antrag nicht persönlich übergeben wurde, zusätzlich per Email an martin.gehrmann(at)yahoo.de informieren
- der Antrag wird dann entsprechend geprüft
- sollten Unterlagen fehlen oder nicht korrekt ausgefüllt sein, wird der Antrag abgelehnt und an den Antragsteller zur Korrektur übergeben
- sofern alle Unterlagen vorliegen und korrekt ausgefüllt sind, wird der Antrag vom Gruppenleiter an den BDS Hessen weitergeleitet
- stimmt der BDS Hessen der Aufnahme zu, stellt dieser einen entsprechenden BDS Ausweis aus, welcher zurück an den Verein geschickt wird
- der BDS Ausweis wird dann vom Gruppenleiter gegengezeichnet und dem Mitglied übergeben
- in den Folgejahren wird der Jahresbeitrag von der WSG eingezogen und an den BDS weitergeleitet
- nach der jährlichen Meldung der Mitglieder an den BDS und der Weiterleitung der Mitgliedsbeiträge erhält der Gruppenleiter die Jahres-Versicherungsmärkchen und gibt diese an die Mitglieder im WSG Büro aus
Hinweise
Jeder Antragsteller kann sich direkt bei der Geschäftsstelle des BDS Hessen über Stand der Bearbeitung seines Antrages erkundigen. Dies obliegt nicht dem Gruppenleiter.
Unvollständige, oder falsch ausgefüllte Anträge müssen vom Antragsteller im WSG Büro abgeholt und überarbeitet werden.
Die Aufnahme in die BDS Gruppe WBS721 ist erst mit Aushändigung des BDS-Ausweises abgeschlossen.
Ohne Vorlage des BDS Ausweises wird dringend davon abgeraten, sich für BDS Weiterbildungen (z.B. SuRT) oder Wettkämpfe des BDS jeder Art anzumelden. Ohne Vorlage des BDS Ausweises und gültiger Versicherungsmarke ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein laufendes Aufnahmeverfahren ist nicht gleichbedeutend mit einer Mitgliedschaft.
Ablauf mit BDS-Mitgliedschaft
Sofern die oben beschreibenen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt folgender Ablauf für die Aufnahme in die BDS-Gruppe.
Benötigte Unterlagen
- den oben verlinkten und vollständig ausgefüllten WBS721 Aufnahmeantrag (inkl. SEPA Lastschriften-Mandat)
- Nachweis über eine bestehende Mitgliedschaft im LV6 des BDS (Kopie des BDS-Ausweises inkl. aktueller Versicherungsmarke)
Weiteres Vorgehen
- sämtliche Unterlagen sind seit dem 01.09.2022 per Post direkt an den BDS Gruppenleiter zu schicken (Martin Gehrmann, WBS 721, Neues Schützenhaus 1, 65195 Wiesbaden), oder im Geschäftszimmer abzugeben
- den Gruppenleiter, sofern ihm der Antrag nicht persönlich übergeben wurde, zusätzlich per Email an martin.gehrmann(at)yahoo.de informieren. Der Gruppenleiter wird dann den Eingang des Antrages per Email bestätigen.
- der Antrag wird dann entsprechend geprüft
- sollten Unterlagen fehlen oder nicht korrekt ausgefüllt sein, wird der Antrag abgelehnt und an den Antragsteller zur Korrektur übergeben
- in den Folgejahren wird der Jahresbeitrag von der WSG über das Konto der WBS 721 eingezogen und an den BDS weitergeleitet
- nach der jährlichen Meldung der Mitglieder an den BDS und der Weiterleitung der Mitgliedsbeiträge erhält der Gruppenleiter die Jahres-Versicherungsmärkchen und gibt diese an die Mitglieder im WSG Büro aus
Hinweise
Der Antragsteller kümmert sich ggf. eigenständig um eine Ummeldung des Hauptvereins beim BDS LV6.
Unvollständige, oder falsch ausgefüllte Anträge müssen vom Antragsteller im WSG Büro abgeholt und überarbeitet werden.
Befürwortung / Waffenrechtliches Bedürfnis
Du bist bereits Mitglied beim BDS sowie unserer Gruppe, und möchtest nun einen Bedürfnisantrag stellen. Nachstehend findest Du alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zum Ablauf.
Voraussetzungen für eine Befürwortung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor ein Antrag auf Befürwortung bearbeitet und bewilligt wird:
- bereits bestehende, ungekündigte Mitgliedschaft in der Wiesbadener Schützengesellschaft 1843/1860 e.V. (WSG)
- bereits bestehende, ungekündigte Mitgliedschaft in der WBS721 Gruppe (mindestens 6 Monate, nach einjähriger Mitgliedschaft in der WSG)
- die weiteren Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. § 8 WattG i.V.m. § 14 WaffG seitens des BDS Hessen in ihrer aktuellen Fassung sind auf der Homepage des BDS Hessen hinterlegt!
Ablauf
Sofern die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt folgender Ablauf für die Beantragung einer Bedürfnisbescheinigung.
Benötigte Unterlagen
- den aktuellen und vollständig ausgefüllten Antrag des BDS Hessen
Angabe zum Verein:
Vereinsname: Wiesbadener BDS Schützen 721
Vereinsnummer: 721
Name des Vorsitzenden: Martin Gehrmann
Anschrift: Neues Schützenhaus 1, 65195 Wiesbaden
email: martin.gehrmann(at)yahoo.de - Kopien sämtlicher vorhandener WBKs, egal ob Gelb, Grün oder Rot
- Kopie des Schießbuches / Nachweise über regelmäßiges Training (bitte leserlich mit Angabe der Kennziffern der jeweiligen Disziplinen)
- Sachkundenachweis ist immer beizulegen
- Kopien von Urkunden und Wettkampflisten
- einen an den BDS Hessen adressierten und mit 1,60 EUR frankierten A4 Umschlag (BDS Landesverband Hessen e. V., Präsident, Arnoldshainer Straße 15, 60489 Frankfurt)
- den Nachweis über die Gebührenzahlung an den BDS Hessen
- ggf. Nachweis über Zahlung der Nachbearbeitungsgebühr an den BDS Hessen
- eine Kopie des DSB Wettkampfpasses, falls bestehende Waffen ausschließlich für Wettkämpfe im DSB verwendet werden
- ggf. weitere Unterlagen wenn Art des Antrages „weitere Sportdisziplin“, „aktiver Wettkampfschütze“ oder „Gelbe WBK“ ausgewählt wurde. Details zu den benötigten Unterlagen führt der BDS auf Seite 4 des Antragsformulares genauer aus.
Weiteres Vorgehen
- sämtliche Unterlagen sind seit dem 01.09.2022 per Post (nicht per Einschreiben) direkt an den BDS Gruppenleiter zu schicken (Martin Gehrmann, WBS 721, Neues Schützenhaus 1, 65195 Wiesbaden), oder im Geschäftszimmer abzugeben
- den Gruppenleiter, sofern ihm der Antrag nicht persönlich übergeben wurde, zusätzlich per Email an martin.gehrmann(at)yahoo.de informieren.
- der Antrag wird dann entsprechend geprüft
- sollten Unterlagen fehlen oder nicht korrekt ausgefüllt sein, wird der Antrag abgelehnt und die Unterlagen an den Antragsteller zurückgegeben bzw. fehlende Unterlagen nachgefordert
- sofern alle Unterlagen vorliegen und korrekt ausgefüllt sind, wird der Antrag vom Gruppenleiter an den Präsidenten des BDS Hessen weitergeleitet
- stellt der BDS Hessen die Bedürfnisbescheinigung aus, wird sie dem Antragsteller direkt vom BDS Hessen per Post zugeschickt
- gibt es seitens des BDS Beanstandungen am Antrag, wird dieser zur Korrektur / Ergänzung an den Antragsteller zurück geschickt und es fallen für die erneute Bearbeitung Nachbearbeitungsgebühren an.
- Bitte ggf. beim Gruppenleiter melden, sofern Hilfe benötigt wird.