Mit Ablauf des 31.12.2025 ist die Übergangsfrist gemäß § 58 Abs. 21 WaffG ausgelaufen. Diese hatte es bislang ermöglicht, den fortbestehenden Bedarf für erlaubnispflichtige Waffen durch eine einfache Vereinsbestätigung nachzuweisen.

Seit dem 01.01.2026 sind nun in den meisten Fällen Verbandsbescheinigungen erforderlich. Teilweise haben in benachbarten Bundesländern bereits Überprüfungen bei Mitgliedern stattgefunden, die Waffen über das Grundkontingent hinaus besitzen.

Während der Hessische Schützenbund (DSB) hierzu bereits konkretisierte Richtlinien veröffentlicht hat, stehen entsprechende Regelungen beim BDS Hessen aktuell noch aus.

Unabhängig davon empfiehlt es sich dringend, die Nutzung von Waffen außerhalb des Grundkontingents lückenlos zu dokumentieren.

Im Servicebereich unserer Webseite stellen wir hierfür ein Formular zur Verfügung, mit dem die Verwendung einer spezifischen Sportwaffe im Wettkampf bestätigt werden kann. Dieses kann beispielsweise im Rahmen von Vereinsmeisterschaften, Landesmeisterschaften oder vergleichbaren Veranstaltungen vor Ort abgezeichnet werden.